Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet & Diensleistungsbedingungen
Für Hüpfburgen - Spiel - Eventmodule - Ton & Lichttechnik
Die Hüpfburg wird mit Gebläse, Unterleg-Plane, Befestigungshaken, Kabeltrommel und Hammer bereit gestellt.
Mit der Unterschrift auf den Mietvertrag erkennt der Mieter die umseitigen Leihbedingungen an.
Die Burg, sowie Zubehör / Ton - Lichttechnik werden in einwandfreien und sauberen Zustand übernommen. Der Mieter hat sie so auch wieder zurückzubringen / übergeben. Die geliehenen Gegenstände sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.
Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz – und Raummieten, Steuern und Gebühren die nicht im Angebot oder im Vertrag enthalten oder benannt sind.
Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen der Firma Bode Event Depot bzw. eines Vertreters, den Anweisung die zu einem sicherem Betreiben der Hüpfburg erforderlich sind, Folge zu leisten.
Zu den Anweisungen gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise.
Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.
Im Mietpreis enthalten sind, Liefer- und Abholservice, Auf und Abbauservice sowie die Einweisung vor Ort.
Der Mieter überprüft die Verkehrssituation vor Ort. Er achtet darauf, dass keine Autos in die Hüpfburg fahren können und sorgt für eine Verkehrsabsperrung.
Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (wie z.B. Rasen, Gras oder Asphalt, aber keinen Schotter, roten Sand oder ähnliches), die den Aufbaumaßen der Hüpfburg und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten entspricht. Alle spitzen oder scharfen Gegenstände müssen entfernt werden.
Sollte der Auf- und Abbau durch den Mieter erfolgen, sind unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten, die ich in einer extra bebilderten Beschreibung dem Mieter am Tag der Veranstaltung übergebe.
Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Wetterverhältnisse wie Sturm, Regen etc. eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipment darstellen (Beschallungstechnik, Hüpfburg, kann die Vermietung & Dienstleistung zeitweise bzw. ganz eingestellt werden.
Das Schlecht Wetter Risiko geht zu Lasten des Mieters.
Der vereinbarte Miet - Dienstleistungspreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, es sei denn es wurde was anderes vereinbart.
Sollte das Eventmaterial aufgrund der Absage Ihrer Veranstaltung nicht benötigt werden, verrechnen ich bis 28 Tage vor der Veranstaltung keine Stornogebühr.
Bei Rücktritt vom Vertrag von weniger als 28 Tagen werden,
27 bis 14 Tage vor der Veranstaltung 25 % der Vertragssumme,
13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme,
6 Tag bis Veranstaltungsbeginn 85% der Vertragssumme ,
nach Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme , in Rechnung gestellt.
Die Vermietung hat erst mit Eingang des zurückgesandten Mietvertrages Gültigkeit.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.